ab Mai 2024
Zum 1. Januar 2024 wurde in der Schweiz das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geändert. Bei dem bisher eingesetzten Versicherungsprodukt der Reparaturkostenversicherung (RKV) wären Sie künftig als gebundener Vermittler verpflichtet, zahlreiche regulatorische Vorgaben einzuhalten (Betreibungsregister- und Strafregisterauszug, jährliche Fortbildungen zum Versicherungsvermittlerrecht usw.).
CarGarantie hat sich daher in Abstimmung mit der Schweizer Versicherungsaufsicht Finma dazu entschlossen, das bisherige Versicherungsmodell zum 1. Mai 2024 auf die Garantieversicherung umzustellen. Bei der Garantieversicherung vermitteln Sie kein Versicherungsprodukt, sondern gewähren selbst als Versicherungsnehmer Ihrem Kunden einen bei uns versicherten Garantieschutz. Sie geben dem Kunden somit zugleich mehr Vertrauen in das von ihm gekaufte Produkt.
Alle Hersteller sind über den Inhalt und die Konsequenzen der Umstellung für die Händler informiert.
Zum 1.1.2024 wurde in der Schweiz das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geändert. Bei dem seit unserem Marktstart (1993) in der Schweiz eingesetzten Versicherungsprodukt der Reparaturkostenversicherung (RKV) wären Sie künftig als gebundener Vermittler verpflichtet, zahlreiche regulatorische Vorgaben einzuhalten (Betreibungsregister-/Strafregisterauszug, jährliche Fortbildungen zum Versicherungsvermittlerrecht usw.).
Wir haben uns daher in Abstimmung mit der Finma dazu entschlossen, unser bisheriges Versicherungsmodell zum 01.05.2024 auf die Garantieversicherung umzustellen. Bei der Garantieversicherung vermitteln Sie kein Versicherungsprodukt, sondern gewähren selbst als Versicherungsnehmer Ihrem Kunden einen bei uns versicherten Garantieschutz. Sie geben dem Kunden somit zugleich mehr Vertrauen in das vom ihm gekaufte Produkt.
Das neue Garantieversicherungsmodell ist ab 01.05.2024 im Einsatz und ersetzt das vorangegangene Modell der Reparaturkostenversicherung vollständig.
Es wird kein Reparaturkostenversicherungsprodukt mehr auf CGWEBline verfügbar sein. Dafür finden Sie die entsprechenden neuen Garantieversicherungsprodukte vor.
Unsere Vertragspartner können auf die Garantieprämie einen Preisaufschlag gegenüber dem Kunden ansetzen. Der Gesamtbetrag unterliegt der Mehrwertsteuer.
Ein Vertragsabschluss mit einem Endkunden z.B. in Frankreich bei einem Händler in der Schweiz ist möglich.
Der Händler ist der Versicherungsnehmer, daher ist für CarGarantie der Fahrzeughalter irrelevant. Ein Halterwechsel ist unproblematisch.
Nein. Die notwendige Preisanpassung erfolgt aufgrund stark gestiegener Lohn- und Materialkosten, nicht aufgrund des Umstiegs auf ein anderes Versicherungsmodell.
CarGarantie ist Versicherer. Der Händler ist Versicherungsnehmer und Garantiegeber. Der Endkunde ist Garantienehmer.
Die angepassten Vertragsunterlagen zur Zusammenarbeit stehen in CGWEBline zum Abklicken zur Verfügung.
Keine.
Der Händler hat ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen.
CarGarantie stellt eine Rechnung über die Versicherungsprämie an den Händler zzgl. Versicherungssteuer (Stempelsteuer).
Beim garantiegebenden Händler: Der Selbstbehalt wird mit CHF 150 als Nettobetrag berechnet.
Bei einem durchreisenden Kunden: Der Selbstbehalt wird als Bruttobetrag (CHF 137,85 + CHF 12,15 MWSt) berechnet.
Der Schadenbeleg/die Schadenrechnung wird immer bei CarGarantie zur Regulierung eingereicht.
Reparatur bei garantiegebendem Händler:
Sie schreiben keine Rechnung im mehrwertsteuerrechtlichen Sinn an CarGarantie. Ein Beleg über die Kosten ohne Mehrwertsteuer ist ausreichend. In diesem Beleg darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
Reparatur bei nicht-garantiegebendem Händler:
Erhalten Sie einen Reparaturauftrag von einem durchreisenden Kunden, der die Garantie im Zusammenhang mit der Garantieversicherung von CarGarantie von einem Händlerkollegen erhalten hat, so bitten wir Sie, für den von CarGarantie zu regulierenden Anteil eine Reparaturrechnung mit Mehrwertsteuerausweis auszustellen und an uns einzureichen. In dieser Rechnung muss der Kunde als Auftraggeber des Reparaturauftrags angegeben sein. In diesem Fall findet zwischen Ihnen und dem Kunden ein Leistungsaustausch statt, der der Mehrwertsteuer unterliegt. Die anteilige Mehrwertsteuer wird in diesem Fall von uns erstattet, soweit der Kunde nicht zum Vorsteuerabzug aus der Reparaturrechnung berechtigt ist.
CarGarantie erstellt eine Abrechnungsinformation.
Ja, bei vorhandener KKP-Vereinbarung.
Ja, bei vorhandener KKP-Vereinbarung.
Die mehrwertsteuerliche Behandlung der in Ihrem Hause durchgeführten Reparaturleistungen stellt sich wie folgt dar:
Die Reparatur durch Sie stellt keine zusätzliche Leistung, sondern die Erfüllung des Garantieversprechens dar. Die Reparatur aufgrund der gegebenen Garantie ist somit eine nicht mehrwertsteuerbare Ersatzleistung.
Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei der CG Car- Garantie Versicherungs-AG (nachfolgend CarGarantie) ist eine Schadenmeldung mit einer detaillierten Aufstellung der angefallenen Netto-Kosten erforderlich.
Bitte erstellen Sie hierzu eine interne Belastungsanzeige (über Ihr EDV-System erstellter Buchungsbeleg über die Verbuchung des Materials und der Lohnkosten mit allen erforderlichen Fahrzeugdaten).
WICHTIG: Sie schreiben keine Rechnung im mehrwertsteuerrechtlichen Sinn an CarGarantie! Ein Beleg über die Kosten ohne Mehrwertsteuer ist ausreichend. In dem Beleg darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
Zahlung der Versicherungsleistung durch CarGarantie:
Die Zahlung durch CarGarantie an Sie ist als Versicherungsleistung
nicht mehrwertsteuerbar. Auf diese Geldzahlung
ist somit keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Nicht vom versicherten Garantieumfang umfasste
Reparaturpositionen bzw. ein vom Kunden ggfs.
zu tragender Selbstbehalt sind diesem gesondert zzgl.
Mehrwertsteuer zu berechnen.
Erhalten Sie einen Reparaturauftrag von einem durchreisenden Kunden, der die Garantie im Zusammenhang mit der Garantieversicherung von CarGarantie von einem Händlerkollegen erhalten hat, so bitten wir Sie, für den von CarGarantie zu regulierenden Anteil eine Reparaturrechnung mit Mehrwertsteuerausweis auszustellen und an uns einzureichen.
In dieser Rechnung muss der Kunde als Auftraggeber des Reparaturauftrags angegeben sein. In diesem Fall findet zwischen Ihnen und dem Kunden ein Leistungsaustausch statt, der der Mehrwertsteuer unterliegt. Die anteilige Mehrwertsteuer wird in diesem Fall von uns erstattet, soweit der Kunde nicht zum Vorsteuerabzug aus der Reparaturrechnung berechtigt ist.
Bitte konsultieren Sie in dieser Angelegenheit auch Ihren Steuerberater.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Download.