Die Vertragslaufzeit im Gebrauchtwagengeschäft beträgt 12 oder 24 Monate bis 250.000 km Gesamtlaufleistung ab Erstzulassung.
Die Versicherung gilt im Inland, bei Urlaubs- und Geschäftsfahrten auch europaweit.
Die Versicherung ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Besitzer über.
Der Käufer muss die vom Herstellerwerk empfohlenen Inspektions- und Wartungsarbeiten bei der Verkaufsfirma durchführen lassen (gilt auch für Fremdfabrikate). Mit der Durchführung der Arbeiten kann aber auch jede andere Kfz-Meisterwerkstatt beauftragt werden. Wichtig ist, dass Rechnungsbelege ausgestellt werden. Näheres ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Bitte informieren Sie im Schadenfall GSG vor der Reparatur online per CGClaimsWeb oder telefonisch über den Umfang des Schadens und holen Sie die Freigabe für die Reparatur ein. Kann der Schaden nicht beim versicherungsvermittelnden Händler repariert werden, z. B. bei Auslandsschäden, meldet der Kunde GSG den Schadenfall vorab per Telefon, E-Mail oder Fax.
Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Versicherungspflichtige Schäden werden grundsätzlich direkt mit der ausführenden Werkstatt abgerechnet, ohne dass der Käufer in Kostenvorlage treten muss. Im Falle einer Kostenverauslagung (überwiegend bei Schäden im Ausland) werden die versicherungspflichtigen Kosten direkt mit dem Käufer abgerechnet.
Die abgeschlossenen Versicherungsverträge sind durch die CG Car-Garantie Versicherungs-AG versichert.
Gebrauchtwagen-Schutz Komfort Plus
*Zusätzliche Baugruppe bei Fahrzeugen mit Hybrid- bzw. Elektroantrieb
Es gelten die Versicherungsbedingungen GSG Komfort Plus der CG Car-Garantie Versicherungs-AG.
Die versicherungsbedingten Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers erstattet. Die versicherungsbedingten Materialkosten werden im Höchstfall nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils zum Zeitpunkt des Schadeneintritts wie nebenstehend bezahlt. Für Gebrauchtwagen gilt ein Regulierungsbetrag von maximal 5.000 EURO je Schadenfall. Die Regulierung der versicherungspflichtigen Lohn- und Materialkosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls.
Die GARANTIE-SERVICE GMBH bietet für die von ihren Vertragspartnern in eigenem Namen verkauften bzw. vermittelten gebrauchten Fahrzeuge bis 12 Jahre nach Erstzulassung und bis 4,5 t zulässigem Gesamtgewicht nachfolgender Marken die Möglichkeit, eine Versicherung zu vergeben:
Auf Anfrage und nach Freigabe können gegebenenfalls Fahrzeuge angenommen werden, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen.
Die Versicherung kann mit folgender Laufzeit vergeben werden:
Die Versicherungsvereinbarung kann nur gleichzeitig mit dem Fahrzeugverkauf abgeschlossen werden.
Die Versicherung beginnt ab Datum Vertragsbeginn, frühestens jedoch mit Beendigung der Herstellergarantie bzw. einer eventuell bestehenden Vorgarantie/Vorversicherung. Vertragsbeginn ist das Datum der Wiederzulassung bzw. Fahrzeugauslieferung an den Kunden (je nachdem, was zuerst eintritt), Bitte tragen Sie dieses Datum auf der Versicherungsvereinbarung als Versicherungsübernahmedatum ein.
Die Versicherungsvereinbarungen werden über CGWEBline abgeschlossen. Bitte händigen Sie dem Kunden ein ausgedrucktes Exemplar aus und bewahren ein weiteres unterschriebenes Exemplar bei sich auf.
Keine Versicherung kann vergeben werden für Fahrzeuge:
Im Falle der Verletzung dieser Annahmerichtlinien ist GSG berechtigt, vom Vertragspartner die Erstattung etwaiger von ihr erbrachter Regulierungsleistungen zu verlangen.
Schadeneintritt 264 Tage und 24.001 km nach Verkauf. Regulierung durch die Versicherung:
Hier finden Sie dich wichtigsten Tutorials für den Vertragsabschluss und die Schadenmeldung.
Wenden Sie sich einfach an Ihren GSG-Außendienstberater oder das GSG-ServiceCenter.