Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit im Gebrauchtwagengeschäft beträgt 12 oder 24 Monate bis 250.000 km Gesamtlaufleistung ab Erstzulassung.

Gülktigkeit der Versicherung

Die Versicherung gilt im Inland, bei Urlaubs- und Geschäftsfahrten auch europaweit.

Übertragbarkeit

Die Versicherung ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Besitzer über.

Aufrechterhaltung der Versicherung

Der Käufer muss die vom Herstellerwerk empfohlenen Inspektions- und Wartungsarbeiten bei der Verkaufsfirma durchführen lassen (gilt auch für Fremdfabrikate). Mit der Durchführung der Arbeiten kann aber auch jede andere Kfz-Meisterwerkstatt beauftragt werden. Wichtig ist, dass Rechnungsbelege ausgestellt werden. Näheres ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Schnelle und einfache Schadenabwicklung

Bitte informieren Sie im Schadenfall GSG vor der Reparatur online per CGClaimsWeb oder telefonisch über den Umfang des Schadens und holen Sie die Freigabe für die Reparatur ein. Kann der Schaden nicht beim versicherungsvermittelnden Händler repariert werden, z. B. bei Auslandsschäden, meldet der Kunde GSG den Schadenfall vorab per Telefon, E-Mail oder Fax.

Sonstige Anmerkungen

Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Versicherungspflichtige Schäden werden grundsätzlich direkt mit der ausführenden Werkstatt abgerechnet, ohne dass der Käufer in Kostenvorlage treten muss. Im Falle einer Kostenverauslagung (überwiegend bei Schäden im Ausland) werden die versicherungspflichtigen Kosten direkt mit dem Käufer abgerechnet.

Die abgeschlossenen Versicherungsverträge sind durch die CG Car-Garantie Versicherungs-AG versichert.

Leistungsumfang

Gebrauchtwagen-Schutz Komfort Plus

*Zusätzliche Baugruppe bei Fahrzeugen mit Hybrid- bzw. Elektroantrieb

Es gelten die Versicherungsbedingungen GSG Komfort Plus der CG Car-Garantie Versicherungs-AG.

Kostenerstattung

Die versicherungsbedingten Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers erstattet. Die versicherungsbedingten Materialkosten werden im Höchstfall nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils zum Zeitpunkt des Schadeneintritts wie nebenstehend bezahlt. Für Gebrauchtwagen gilt ein Regulierungsbetrag von maximal 5.000 EURO je Schadenfall. Die Regulierung der versicherungspflichtigen Lohn- und Materialkosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls.

Annahmerichtlinien Gebrauchtwagen

Versicherungsvergabe

Die GARANTIE-SERVICE GMBH bietet für die von ihren Vertragspartnern in eigenem Namen verkauften bzw. vermittelten gebrauchten Fahrzeuge bis 12 Jahre nach Erstzulassung und bis 4,5 t zulässigem Gesamtgewicht nachfolgender Marken die Möglichkeit, eine Versicherung zu vergeben:

  • Alfa Romeo
  • Audi
  • BMW
  • BMW-Mini
  • Chevrolet
  • Chrysler
  • Chrysler-Dodge
  • Chrysler-Jeep
  • Citroën
  • Daihatsu
  • Fiat
  • Fiat-Abarth
  • Ford
  • Honda
  • Hyundai
  • Infiniti
  • Iveco
  • Jaguar
  • Jeep
  • Kia
  • Lada
  • Lancia
  • Land Rover
  • Lexus
  • Mazda
  • Mercedes-Benz
  • Mitsubishi
  • Nissan
  • Opel
  • Peugeot
  • Porsche
  • Renault
  • Renault-Dacia
  • Seat
  • Skoda
  • smart
  • SsangYong
  • Subaru
  • Suzuki
  • Tesla
  • Toyota
  • Volvo
  • VW

Auf Anfrage und nach Freigabe können gegebenenfalls Fahrzeuge angenommen werden, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen.

Vertragslaufzeit

Die Versicherung kann mit folgender Laufzeit vergeben werden:

  • 12 Monate Vertragslaufzeit bis 250.000 km Gesamtlaufleistung für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns nicht älter als 12 Jahre ab Erstzulassung sind.
  • 24 Monate Vertragslaufzeit bis 250.000 km Gesamtlaufleistung für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns nicht älter als 8 Jahre ab Erstzulassung sind und nicht mehr als 150.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen.

Vertragsabschluss

Die Versicherungsvereinbarung kann nur gleichzeitig mit dem Fahrzeugverkauf abgeschlossen werden.

Die Versicherung beginnt ab Datum Vertragsbeginn, frühestens jedoch mit Beendigung der Herstellergarantie bzw. einer eventuell bestehenden Vorgarantie/Vorversicherung. Vertragsbeginn ist das Datum der Wiederzulassung bzw. Fahrzeugauslieferung an den Kunden (je nachdem, was zuerst eintritt), Bitte tragen Sie dieses Datum auf der Versicherungsvereinbarung als Versicherungsübernahmedatum ein.

Die Versicherungsvereinbarungen werden über CGWEBline abgeschlossen. Bitte händigen Sie dem Kunden ein ausgedrucktes Exemplar aus und bewahren ein weiteres unterschriebenes Exemplar bei sich auf.

Versicherungsausschluss

Keine Versicherung kann vergeben werden für Fahrzeuge:

  • die den Annahmerichtlinien des jeweiligen Programmes nicht entsprechen
  • die mindestens zeitweilig als Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Mietwagen (ausgenommen Langzeitmiete ab einem Jahr Mietdauer), Fahrschulwagen, Behördeneinsatzfahrzeuge (z.B . Polizei, Feuerwehr), für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Krankentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder zum gewerbsmäßigen Gütertransport genutzt werden
  • die an gewerbsmäßige Wiederverkäufer veräußert werden
  • die auf den Händler zugelassen werden (ausgenommen Tageszulassungen, Vorführwagen)
  • die nicht in der EU, Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen zugelassen werden
  • mit leistungs- oder drehmomentgesteigerten Aggregaten (z. B. Fahrzeuge mit Chiptuning)
  • mit mehr als 8 Zylindern
  • mit mehr als 300 kW Motorleistung
  • der unter „Versicherungsvergabe“ nicht genannten Marken.

Im Falle der Verletzung dieser Annahmerichtlinien ist GSG berechtigt, vom Vertragspartner die Erstattung etwaiger von ihr erbrachter Regulierungsleistungen zu verlangen.

Durch den undichten Ölkühler
verliert das Fahrzeug Öl. Der Ölkühler muss ersetzt werden.

Schadeneintritt 264 Tage und 24.001 km nach Verkauf. Regulierung durch die Versicherung:

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GSG Akademie

Hier finden Sie dich wichtigsten Tutorials für den Vertragsabschluss und die Schadenmeldung.

CGWEBline: Eine Versicherung abschließen

  • Eine neue Versicherung abschließen
  • Versicherung prüfen
  • Kund*innen-Dokumente bereitstellen

CGWEBline: Administration

  • Anmeldung
  • Benutzer anlegen und Filialen verwalten
  • Passwort ändern

CGClaimsWeb: Einen Schaden melden

  • Neue Schadenmeldung erfassen
  • Antrag prüfen
  • Details eines Schadens anzeigen lassen

Sie haben noch Fragen?

Wenden Sie sich einfach an Ihren GSG-Außendienstberater oder das GSG-ServiceCenter.